Hier finden Sie den Text meiner parlamentarischen Initiative für diskriminierungsfreie Kooperationen im Medienbereich.

“Die SRG hat mit der Swisscom und Ringier ein Joint Venture abgeschlossen, um eine gemeinsame Werbeplattform einzurichten. Diese strategische Massnahme hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten schweizerischen Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten wie beispielsweise Google oder Facebook zu stärken.

Gegen solche unternehmerischen Strategien ist grundsätzlich nichts einzuwenden, da sie die beteiligten Unternehmen mittel- und langfristig nachhaltig stärken. Innovationen sind im heutigen immer anspruchsvolleren digitalen Umfeld für das langfristige Gedeihen der Medienunternehmen unentbehrlich. Allein: Ihre potenziellen negativen Auswirkungen auf die gesamte schweizerische Medienlandschaft dürfen nicht unterschätzt werden. So befürchten namentlich die nicht in das Joint Venture einbezogenen Medienunternehmen, dass damit die Medienvielfalt in Gefahr gebracht wird. Denn die Verwendung der Daten der Swisscom-Nutzer würde die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen direkt gefährden. Nicht so sehr die weltweit übermächtigen Unternehmen Google und Facebook würden nämlich konkurrenziert werden, sondern besonders die privaten Medien; namentlich die Regionalzeitungen, die für das gute Funktionieren unserer Demokratie unentbehrlich sind, müssten die Zeche bezahlen. Der immer kleinere Werbekuchen würde weiter geschmälert werden, und die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen würden noch weiter zurückgedrängt. Die Tatsache, dass die rund 300 Mitarbeitenden an den Standorten Zürich, Bern, Lausanne, Genf und Lugano dezentral wirken werden, bringt die regionale Konkurrenzierung sehr klar zum Ausdruck.

Nicht zuletzt würde auch die Innovationsdynamik bei diesen Medien gebremst werden. Es besteht zudem Unsicherheit über die effektiven Absichten der Partner des Joint Ventures. Der designierte CEO des Joint-Venture-Unternehmens, Martin Schneider, hat nämlich kürzlich in einem Interview auf dem Online-Portal der Schweizer Kommunikationswirtschaft (persoenlich.com) zum Ausdruck gebracht, dass “zielgruppenspezifische TV-Werbung nur eines von vielen Produkten” des Joint Ventures sein soll. Im entsprechenden Interview gibt Herr Schneider zudem zu Protokoll: “Wir werden in den kommenden Monaten und Jahren sukzessive unsere Produktangebote, Services und Medienlogistik ausbauen und damit auch neue Kunden gewinnen.”

Eine demokratische Diskussion dieser grundlegenden Anpassung in der Medienlandschaft, die geradezu einer kopernikanischen Wende gleichkommt, ist daher unentbehrlich. Und angesichts der anstehenden schwierigen politischen Ausmarchungen durch das Schweizervolk (Volksinitiative pro Service public, Volksinitiative No Billag) ist es gerade auch für die SRG und Swisscom politisch absolut zentral, dass verlässliche Rahmenbedingungen definiert werden, um diskriminierungsfreie Kooperationen sicherzustellen. Die Gebührenfinanzierung der SRG, die auch weiterhin das zentrale Standbein sein soll, impliziert eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die privaten Medien und namentlich die Regionalzeitungen. Dieses Prinzip ist ja auch in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Die SRG soll und darf Kooperationen mit privaten Medienunternehmen eingehen können, wenn diese zur Medien- und Angebotsvielfalt beitragen. Das will heissen, dass alle interessierten Medienunternehmen diskriminierungsfrei und zu den gleichen Bedingungen teilnehmen dürfen. Konkret heisst dies, dass eine adäquate Organisationsform gefunden werden soll (z. B. Genossenschaft oder Verein). Die Beteiligung der anderen schweizerischen Medienunternehmen lediglich im Rahmen von Kundenverhältnissen und gegen eine Vermittlungskommission widerspricht der Idee einer diskriminierungsfreien Beteiligung dieser Unternehmen. Sie können es sich nämlich nicht leisten, Margen an die SRG, Swisscom und Ringier abzugeben.

Selbstverständlich muss das Joint Venture zwischen SRG, Swisscom und Ringier vom vorliegenden Artikel betroffen sein. Es ist daher wichtig, dass die Umsetzung des Joint Ventures erst erfolgen darf, wenn die im vorliegenden Artikel aufgeführten Rahmenbedingungen erfüllt sind.”

Das gleiche Anliegen vertrat ich während der Diskussion zum Service-public-Bericht im Medienbereich während der Herbstsession des Ständerates.

Video der Intervention