Der Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau steht seit 37 Jahren in der Verfassung. Die Revision des Gleichstellungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um diesem Prinzip endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Der öffentliche Sektor hat die Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Lesen Sie hier den Text meines Votums im Ständerat vom 29. Mai 2018:

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